Auftragsbedingungen (AGB)

1. Geltung für Angebote und Auftragserteilung

Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß unseren AGB. Alle Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefertermine sowie Lieferfristen, jegliche Abweichungen müssen von Stick- & Druckhaus HO schriftlich bestätigt werden. Sollten durch Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung Mehrkosten entstehen gelten diese in allen Fällen vom Kunden als akzeptiert und bedürfen keiner weiteren Absprache oder schriftlichen Mitteilung. Wir weisen darauf hin, dass die aufgewendete Arbeitszeit und ggf. das für die Mustererstellung bestellte Material kostenpflichtig ist.  Wir gehen davon aus, dass wir berechtigt sind, die uns eingereichten Vorlagen, Fotos, Logos, usw. zu benutzen. Für eventuelle Ansprüche Dritter haften wir nicht. Bitte überprüfen Sie die Mustervorlagen, Abzüge, (E-Mails) auf Textrichtigkeit sowie Textanordnung. Durch Ihre Unterschrift sind Text- und Satzfehler außerhalb unseres Verantwortungsbereiches. Kosten, die sich durch eine spätere Reklamation ergeben, fallen zu Ihren Lasten! Wir übernehmen keinerlei Haftung für Preisänderungen unserer Zulieferer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung anerkannt, sie gelten als vereinbart. Eigenen Einkaufsbedingungen von Kunden, Käufern und Auftraggebern wird ausdrücklich widersprochen! Sie finden keine Anwendung!

2. Lieferbedingungen

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung. Liefertermine gelten als annähernd vereinbart. Korrekturen und Änderungswünsche durch den Kunden und daraus entstehende Lieferverzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Überschreitungen der Lieferfristen begründen in keinem Fall Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die genannten Fristen um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörungen.

3. Urheberrecht und sonstige Schutzrechte

Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte innehält bzw. abgelöst hat. Er übernimmt hierfür die volle Haftung und stellt die Firma Stick- & Druckhaus HO von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbs- und urheber-rechtlicher Art. Das Urheberrecht an den von der Firma Stick- & Druckhaus HO hergestellten Entwürfen, Designs, Skizzen u. a. steht dieser in vollem Umfang alleine zu. Deren Verwendung ist nur betreffend des Angebotsumfangs zulässig. Die Nutzungsrechte von Gestaltungen und Entwürfen für die weitere Verwendung bleibt zusätzlichen, vertraglichen Regelungen vorbehalten. Dies betrifft vor allem das Scannen und die Nachstellung unserer Gestaltungen um anderweitig Verwendung zu finden. Alle durch die Auftrags-erfüllung entstehenden Datenbestände bleiben Eigentum von Stick- & Druckhaus HO.

4. Farbbezeichnungen und Größenangaben

Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Gleiches gilt für die auf den Textillabeln angebrachten Größenangaben. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder allgemein gültige Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich und begründen keine Beanstandungen.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. 1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurück-zunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. 2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. 3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

 

6. Mängelhaftung

Für Aufträge, die ohne schriftlich bestätigte Muster in Auftrag gegeben werden, ist jegliche Haftung für eventuelle Ausführungs-fehler ausgeschlossen. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Maßgebend für die Qualität der von uns ausgelieferten Waren sind die von uns angegeben Werte für die Ausführung der Ausfallmuster, die zur Freigabe vorgelegt werden. Unerhebliche Abweichungen in der Qualität und Auslieferung der Ware behalten wir uns vor, wenn sie durch Rohstoffe oder aus technischen Gründen unvermeidlich sind. Farbdifferenzen: Nach gegenwärtigem Stand der Technik ist es nicht möglich, eine 100%-ige Übereinstimmung von Druckfarben zu garantieren. Leichte Farbabweichungen sind ausdrücklich möglich und können nicht beanstandet werden. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei sehr empfindlichen Materialien ist der Verarbeitungsbeauftragte für eventuelle Zerstörungen nicht haftbar zu machen. Jeder der solche Aufträge verlangt, geht selbst und mit eigenem Wissen solches Risiko ein. Ist eine Reklamation begründet, kommen wir für die Fehler nach unserer Wahl durch Instandsetzung der Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift auf. Ansprüche auf Wandlung des Kaufs oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Ebenso sind die Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden, insbesondere Personenschäden, Sachschäden und Betriebsstörungen. Für unsere Beratung wird keine Haftung übernommen. Sie befreit den Kunden nicht von der persönlichen Prüfungspflicht.

7. Waren-Rücksendungen

Fehlerhafte Lieferungen oder Falschlieferungen sind unverzüglich und längstens binnen 3 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Inbetriebnahme schriftlich bei uns anzuzeigen. Unfreie Retouren werden nicht angenommen. Nach Bearbeitung der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den Warenwert ohne Abzug, zzgl. ihrer Versandkosten, sofern die Ware unbenutzt oder unbeschädigt ist. Wir akzeptieren Rücksendungen von Textilien nur bei neuwertiger, unveredelter Ware, wenn unsere Lieferung nicht länger als 2 Wochen zurückliegt. Nach Bearbeitung der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den berechneten Warenwert abzüglich 25% Handlingskosten, mindestens 5,00 €. Versandkosten für Rücksendungen Mustertextilien werden nicht erstattet. Die Versandkosten für die Rücksendung an unsere Zulieferer (in Höhe der aktuellen Post- o. DHL- Preise) werden an den Gutschriften ebenfalls abgezogen.

8. Auslandslieferungen

Alle Geschäfte und Verkäufe in das Ausland sind auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossen. Über alle Rechte aus diesem Vertragsverhältnis entscheidet ausschließlich deutsches Recht. Für den Fall, dass wir im Ausland gerichtliche Maßnahmen ergreifen müssen, um die Erfüllung unserer vertraglichen Ansprüche durchzusetzen, verpflichtet sich der Käufer zur Übernahme und Zahlung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zzgl. Anwaltsgebühren. Der Kunde im Ausland erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an, sie gelten als vereinbart.

9. Kosten und Zahlungsbedingungen

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bei Auftragserteilung ist je nach Vereinbarung eine Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung erfolgt je nach Vereinbarung bei Abholung/Übergabe der Ware oder auf Rechnung. Wir haben immer den Rechtsanspruch anstelle der normalen Zahlungsbedingungen Vorkasse oder Nachname zu verlangen. Rechnungsstellung ist der Tag der Lieferung/Auftrags-erteilung je nach Vereinbarung. Zahlbar sofort nach Rechnungs-stellung ohne Abzug. Bei einer Auftragssumme größer 5.000 EURO ist die Forderung einer Absicherung der Gesamtsumme durch eine Bankbürgschaftsurkunde möglich. Wir behalten uns vor, eine Bonitätsprüfung über eine Auskunftei (Creditreform / Schufa) vorzunehmen.

10. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 3,50 € und Verzugszinsen in Höhe von 9% p. a. über dem aktuellen Basiszinsatz berechnet. Erfolgt auch nach der Ersten und einzigen Mahnung nicht innerhalb der darin gesetzten Frist die Bezahlung, werden alle offenen Rechnungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig. Die Forderungen können sodann an ein Inkassounternehmen zum Inkasso übergeben werden. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zulasten des zahlungspflichtigen Kunden. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

11. Geltendes Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundes-republik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand, auch für Urkunden- und Wechselprozesse, ist Hameln. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlich zugelassenen Gerichtsstand zu verklagen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.